Patienteninformationen
Physiotherapie
Eine korrekte und vollständige Verordnung ist Voraussetzung für eine reibungslose Abwicklung der Physiotherapie sowie für die Erstattung durch die Krankenkassen. Da es hierbei klare Vorgaben gibt, sind wir verpflichtet, Rezepte sorgfältig zu prüfen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Rezepte nicht in jedem Fall sofort annehmen können. In manchen Fällen ist es erforderlich, dass Sie das Rezept erneut bei Ihrem Arzt vorlegen müssen.
Als Physiotherapie Praxis unterliegen wir der gesetzlichen Pflicht zur Rezeptprüfung. Das bedeutet, dass wir die Verordnung auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüfen müssen. Falls fehlerhafte oder unvollständige Angaben vorliegen, sind Korrekturen durch den Arzt erforderlich. Diese müssen mit Änderungsdatum, Unterschrift und Praxisstempel versehen sein, damit das Rezept von der Krankenkasse zur Abrechnung akzeptiert wird.
Was ist bei einer Verordnung zu beachten?
Das Rezept muss spätestens 28 Kalendertage nach dem Ausstellungsdatum begonnen werden, da es danach seine Gültigkeit verliert.
Die Behandlungszeiten betragen in der Regel zwischen 15–20 Minuten und sind durch die Vorgaben der Krankenkassen festgelegt. Innerhalb dieser Zeit müssen neben der eigentlichen Behandlung auch das An- und Auskleiden, die Befunderhebung, Dokumentation, Lagerung des Patienten sowie gegebenenfalls die Vorbereitung für Elektro- oder Wärmetherapie erfolgen. Zudem wird in der letzten Behandlungseinheit ein abschließender Therapiebericht erstellt, sofern dieser vom Arzt angefordert wird.
Der erste Termin eines Rezeptes dient vor allem der physiotherapeutischen Befundung. Nach Einsicht aller relevanten Unterlagen wie Arztberichte oder Nachbehandlungspläne führt der Therapeut eine gezielte Untersuchung durch und bespricht gemeinsam mit Ihnen die Behandlungsziele.
Dieses strukturierte Vorgehen sorgt für einen klaren Behandlungsverlauf und gibt Ihnen die Möglichkeit, offene Fragen zu klären.
Terminvergabe
Falls Sie Ihren ersten Termin telefonisch oder online vereinbaren, können wir zunächst nur einen einzelnen Termin vergeben, da uns Ihr Rezept zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegt.
Beim Ersttermin bringen Sie bitte Ihr Rezept mit. Anschließend planen wir gemeinsam alle weiteren Behandlungstermine, um einen optimalen Therapieverlauf zu gewährleisten. Alternativ können Sie Ihr Rezept auch direkt in unserer Praxis abgeben, sodass wir alle Termine sofort mit Ihnen vereinbaren können.
Rezeptgebühren
Die Rezeptgebühr ist ein gesetzlich festgelegter Eigenanteil gemäß §32 SGB V. Sie setzt sich in der Regel aus einem Betrag von 10 EUR pro Rezept sowie 10% des Rezeptwertes zusammen. Dieser Betrag wird nicht von uns, sondern direkt von den Krankenkassen erhoben. Die Rezeptgebühr ist zu Beginn der ersten Behandlung zu entrichten.
Terminabsagen
Terminabsagen, die nicht mindestens 24 Stunden im Voraus erfolgen, werden gemäß § 615 BGB privat in Rechnung gestellt. In diesem Fall ist keine Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse möglich.
Privatpatienten
wir möchten Sie transparent darüber informieren, wie die Abrechnung physiotherapeutischer Leistungen in unserer Praxis erfolgt:
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Preise auf Grundlage der GebüTh
Preise für Privatpatienten berechnen wir auf Grundlage der GebüTh. Bei uns beträgt der Verrechnungssatz für therapeutische Leistungen 1,4-1,5 des Regelsatzes. Diese Honorare können von den Beträgen abweichen, die Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfestelle erstattet.
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Erstattungsverhalten der Versicherungen
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten Heilmittel sehr unterschiedlich. Das bedeutet, dass die von uns berechneten Honorare sowohl unter als auch über den Erstattungssätzen Ihres Kostenträgers liegen können.
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Empfehlung zur Kostenklärung
Wir empfehlen Ihnen, sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle zu erkundigen, welche Kosten übernommen werden. So lassen sich spätere Überraschungen vermeiden.
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Vertragspartner und Zahlungspflicht
Bitte beachten Sie: Vertragspartner sind ausschließlich Sie als Patientin/Patient und unsere Praxis. Unabhängig von der Erstattung durch Ihre Versicherung oder Beihilfe ist das vereinbarte Honorar von Ihnen persönlich zu begleichen. Eventuelle Differenzen zwischen Rechnung und Erstattung tragen Sie selbst.